Hinweise für Praxis - Ausbildungsinstitutionen der Vollzeitausbildung an der HFS Zizers
Rahmenbedingungen
Die Studierenden der Vollzeitausbildung absolvieren in ihrem 2. Ausbildungsjahr wahlweise zwei halbjährige Ausbildungspraktika oder ein Jahrespraktikum in sozialpädagogischen Institutionen. Das 1. Ausbildungspraktikum dauert in der Regel von der Woche 31 bis Woche 5 und das 2. Ausbildungspraktikum von der Woche 6 bis Woche 31 im darauf folgenden Jahr.
Die Stellenbesetzung erfolgt grundsätzlich zu 100%, mindestens jedoch zu 80%. Insgesamt muss die Praxisausbildung, gemäss Rahmenlehrplan Sozialpädagogik HF, mindestens 1800 Praxislernstunden betragen. Die Arbeitsbedingungen werden in einem Arbeitsvertrag zwischen der Praxis-Ausbildungsinstitution und dem bzw. der Studierenden geregelt. In einer Ausbildungsvereinbarung verpflichten sich die Institution, die Sozialpädagogin bzw. der Sozialpädagoge i.A. und die HFS Zizers zu einer sorgfältigen Ausbildung gemäss dem vorliegenden Praxis-Ausbildungskonzept.
Die Ausbildungsvereinbarung muss bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember für das jeweilige Ausbildungspraktikum gegenseitig unterzeichnet bei der HFS Zizers abgegeben werden.
Anerkennung von Praxisinstitutionen
Die HFS Zizers anerkennt Praxisinstitutionen, in der Regel mit Schwerpunkt stationäre Sozialpädagogik, welche folgende grundsätzlichen Bedingungen erfüllen:
- Durch eine anerkannten HF für Sozialpädagogik der Deutschschweiz genehmigtes internes, auf die Institution angepasstes Ausbildungskonzept. Es ist vor Ausbildungsbeginn eines SpiA’s / einer SpiA eine Kopie des Anerkennungsschreibens abzugeben. Mind. alle fünf Jahre muss das Ausbildungskonzept aktualisiert und einer anerkannten HF für Sozialpädagogik für die Anerkennung eingereicht werden. Die HFS Zizers gibt dazu ein Dokument „Merkpunkte zum Verfassen eines internen Praxisausbildungskonzepts“ ab.
- Praxisausbildung durch qualifizierte Sozialpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen
mit absolvierter PA- Weiterbildung (15 Tage oder Umfang von 300 Lernstunden gemäss Vorgaben der HF in Sozialpädagogik) , welche mit den SozialpädagogInnen i.A. zusammenarbeiten. (SozialarbeiterInnen, HeilpädagogInnen, PädagogInnen, PsychologInnen und Lehrpersonen mit mind. 2-jähriger sozialpädagogischer Berufspraxis und einer HFS anerkannten PA-Weiterbildung gelten als äquivalent). - Die Institution unterstützt die transparente Zusammenarbeit mit der HFS Zizers und richtet sich nach deren Richtlinien für die Praxisausbildung des Vollzeitstudiums. Detailliertere Angaben sind in den Richtlinien für die Praxisausbildung VZ der HFS Zizers aufgeführt.