Höhere Fachschule für Sozialpädagogik

Anerkennung

Die Ausbildung ist von Bund und Kantonen anerkannt und gehört bildungspolitisch zum tertiären Nichthochschulbereich. Sie richtet sich nach der Verordnung des SBFI (Staatssekretariats für Bildung Forschung und Innovation) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen (HF) vom 15. März 2005 und nach deren Anhang 6 «Soziales» sowie nach dem Rahmenlehrplan Sozialpädagogik HF (RLP SP) aus dem Jahr 2015.

Die Studiengänge der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik Zizers sind eidgenössisch anerkannt.

Wer das Studium erfolgreich abgeschlossen hat, erhält den Berufstitel:

Dipl. Sozialpädagogin HF
Dipl. Sozialpädagoge HF